Anerkenntnisurteil wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

Erfolgsgeschichte

Anerkenntnisurteil wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

Im Streit standen zahlreiche Behauptungen und die Verbreitung von Bildnissen eines Wettbewerbers in der Immobilienbranche bezüglich unseres Mandanten über Social Media Plattformen. Mit Urteil des LG Braunschweigs Anfang Februar konnte die Media Kanzlei umfangreiche wettbewerbsrechtliche Ansprüche durchsetzen.

Verunglimpfung der Konkurrenz in Instagram-Stories

Ein Mitbewerber im Bereich der Immobilienbranche hatte über seinen Instagram-Account Kurzvideos – sog. Stories – veröffentlicht, welche unseren Mandanten erheblich herabsetzten und verunglimpften. Konkret wurde seine berufliche Kompetenz herabgewürdigt und auch eine Verbindung zu einem Immobilienunternehmen hergestellt, obwohl dies für den Inhalt seiner Beiträge keine Relevanz hatte. Es ging lediglich darum, den Eindruck zu erwecken, unser Mandant verfüge beruflich weder über eigene Ideen noch eigenständige Professionalität.

Auch der Name unseres Mandanten wurde gezielt genannt, ferner wurde auf diesen mit einem gehässigen Spucken reagiert. Der Name wurde zusätzlich noch diffamiert, um eine erniedrigende und belustigende Bedeutung zu gewinnen. Ebenfalls wurden Bildnisse unseres Mandanten ohne seine Einwilligung verwendet und verbreitet.

Weiterlesen:

Veröffentlichung von Urteilen über Wettbewerber im Internet

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit – insbesondere als Mitbewerber

Der Beitrag enthielt keinerlei konstruktive Auseinandersetzung mit dem Berufsfeld der Immobilienvermittlung. Gemäß § 3 Abs. 1 UWG (Gesetz des unlauteren Wettbewerbs) sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig. Gemäß § 4 Nr. 1 UWG handelt unlauter, wer die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft.

Die Vorschrift schützt Mitbewerber vor geschäftsschädigenden Äußerungen, die geeignet sind, ihr Ansehen bei Dritten – insbesondere potenziellen Kunden – zu beeinträchtigen. Dabei ist zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung, sachlich fundierter Kritik und unlauterer Herabsetzung zu unterscheiden. Entscheidend ist, ob die Äußerung in ihrem Gesamtzusammenhang objektiv geeignet ist, den Mitbewerber in der öffentlichen Wahrnehmung negativ erscheinen zu lassen, ohne dass ein berechtigtes Informationsinteresse oder eine sachliche Auseinandersetzung erkennbar ist.

Unter Herabsetzung versteht man abwertende Äußerungen über eine Person, die Leistung oder das Unternehmen eines Mitbewerbers, die geeignet sind, dessen Ansehen zu beeinträchtigen, ohne die Grenze zur Schmähung oder groben Diffamierung zu überschreiten. Eine solche Herabsetzung kann auch in ironischer oder spöttischer Form erfolgen. Sie ist regelmäßig unlauter, wenn sie ohne sachlichen Anlass erfolgt oder bewusst verzerrend dargestellt wird.

Eine Verunglimpfung geht darüber hinaus: Sie liegt vor, wenn die Grenze zur bloßen Kritik überschritten wird und der Mitbewerber in grob ehrverletzender Weise angegriffen wird. Diese sind insbesondere dann anzunehmen, wenn die Aussagen in beleidigender, polemischer oder bewusst entstellender Weise formuliert sind und keinen erkennbaren Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung haben.

In unserem Fall verfolgten die Beiträge des Mitbewerbers nicht das Ziel einer kritischen Auseinandersetzung mit der geschäftlichen Tätigkeit unseres Mandanten, sondern dienten ersichtlich allein der Diskreditierung. Die Aussagen überschritten die Grenzen zulässiger Meinungsfreiheit deutlich und berührten sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Unternehmerpersönlichkeitsrecht unserer Mandantschaft. Die Handlungen waren zudem wettbewerbsrechtlich unzulässig nach § 4 Nr. 1 UWG.

 

Weiterlesen:

Die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Unterlassungsansprüche unseres Mandanten vollumfänglich anerkannt

Die Grenze zur persönlichen und geschäftlichen Diffamierung wurde mehrfach verletzt, wodurch sowohl Persönlichkeitsrechte verletzt wurden (§ 823 Abs. 1, 2 sowie § 185 StGB) sowie das Recht am eigenen Bild nach § 22, 23 KUG verletzt wurde. Unsere Mandantschaft hatte daher einen Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Beiträge.

Sämtliche Ansprüche wurden von der Gegenseite anerkannt, sodass das zuständige Landgericht ein Anerkennungsurteil erlies. Die Beiträge wurden somit entfernt und auch die Kosten des Rechtsstreits muss der beklagte Mitbewerber tragen. Ein voller Erfolg für die Media Kanzlei!

Weiterlesen:

Anwalt für Wettbewerbsrecht

👉 Hier finden Sie unseren entsprechenden Artikel.

Sie sind ebenfalls betroffen? Das Team der Media Kanzlei ist für Sie da!

Sie wurden ebenfalls in der Öffentlichkeit ohne jeden sachlichen Bezug diffamiert und bloßgestellt? Das kompetente Team der Media Kanzlei mit jahrelanger Erfahrung im Bereich des Persönlichkeitsrechts, Wettbewerbsrechts und Presserechts ist für Sie da! Kontaktieren Sie uns noch heute!

  • Datum
  • Katagorie
To Top
Call Now Button
Media Kanzlei logo
Datenschutz Übersicht

1. Einführung

Unsere Website https://media-kanzlei.com (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden alle diese unter dem Begriff „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir Sie über die Verwendung von Cookies auf unserer Website.

2. Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine einfache Datei, die zusammen mit Seiten dieser Website gesendet und von Ihrem Browser auf der Festplatte Ihres Computers oder eines anderen Geräts gespeichert wird. Die darin gespeicherten Informationen können bei einem späteren Besuch an unsere Server oder an die Server der betreffenden Dritten zurückgegeben werden.

3. Was sind Skripte?

Ein Skript ist ein Programmcode, mit dem unsere Website ordnungsgemäß und interaktiv funktioniert. Dieser Code wird auf unserem Server oder auf Ihrem Gerät ausgeführt.

4. Was ist ein Web-Beacon?

Ein Web-Beacon (oder ein Pixel-Tag) ist ein kleines, unsichtbares Text- oder Bildstück auf einer Website, das zum Überwachen des Datenverkehrs auf einer Website verwendet wird. Um dies zu tun, werden verschiedene Daten über Sie mit Web-Beacons gespeichert.

5. Cookies

5.1 Technische oder funktionale Cookies

Einige Cookies stellen sicher, dass bestimmte Teile der Website ordnungsgemäß funktionieren und Ihre Benutzereinstellungen weiterhin in Erinnerung bleiben. Durch das Setzen funktionaler Cookies erleichtern wir Ihnen den Besuch unserer Website. Auf diese Weise müssen Sie beim Besuch unserer Website nicht wiederholt dieselben Informationen eingeben, so bleiben Artikel beispielsweise in Ihrem Warenkorb, bis Sie bezahlt haben. Wir können diese Cookies ohne Ihre Einwilligung platzieren.

5.2 Statistik-Cookies

Wir verwenden Statistik-Cookies, um die Website-Erfahrung für unsere Benutzer zu optimieren. Mit diesen Statistik-Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten Sie um Ihre Erlaubnis, Cookies für statistische Zwecke zu setzen.

5.3 Werbe-Cookies

Auf dieser Website verwenden wir Werbe-Cookies, die es uns ermöglichen, Einblicke in die Ergebnisse der Kampagne zu gewinnen. Dies geschieht auf Basis eines Profils, das wir auf der Grundlage Ihres Verhaltens auf https://media-kanzlei.com erstellen. Mit diesen Cookies werden Sie als Website-Besucher mit einer eindeutigen ID verknüpft, wobei diese Cookies jedoch kein Profil Ihres Verhaltens und Ihrer Interessen erstellen, um personalisierte Anzeigen zu schalten.

5.4 Marketing- / Tracking-Cookies

Marketing- / Tracking-Cookies sind Cookies oder eine andere Form der lokalen Speicherung, die zur Erstellung von Benutzerprofilen verwendet werden, um Werbung anzuzeigen oder den Benutzer auf dieser Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.

Da diese Cookies als Tracking-Cookies markiert sind, bitten wir Sie um Ihre Erlaubnis, diese setzen zu dürfen.

5.5 Soziale Medien

Auf unserer Website haben wir Inhalte von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp eingebunden, um Webseiten zu bewerben (z. B. „Gefällt mir„, „Anheften“) oder zu teilen (z. B. „Tweeten“) in sozialen Netzwerken wie LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp. Dieser Inhalt ist mit Code eingebettet, der von LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp stammt und Cookies platziert. Diese Inhalte können bestimmte Informationen für personalisierte Werbung speichern und verarbeiten.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung dieser sozialen Netzwerke (die sich regelmäßig ändern können), um zu lesen, was sie mit Ihren (persönlichen) Daten tun, die sie mit diesen Cookies verarbeiten. Die abgerufenen Daten werden so weit wie möglich anonymisiert. LinkedIn, Instagram, Facebook, X (Formerly Twitter) und WhatsApp befinden sich in den Vereinigten Staaten.

6. Einwilligung

Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, zeigen wir Ihnen ein Popup mit einer Erklärung zu Cookies an. Sobald Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, willigen Sie ein, dass wir die Kategorien von Cookies und Plug-Ins verwenden, die Sie im Pop-up ausgewählt haben, wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben. Sie können die Verwendung von Cookies über Ihren Browser deaktivieren, aber bitte beachten Sie, dass dann unsere Website möglicherweise nicht mehr richtig funktioniert.

7. Aktivieren / Deaktivieren und Löschen von Cookies

Sie können Ihren Internetbrowser verwenden, um Cookies automatisch oder manuell zu löschen. Sie können auch festlegen, dass bestimmte Cookies möglicherweise nicht platziert werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstellungen Ihres Internetbrowsers so zu ändern, dass Sie bei jedem Absetzen eines Cookies eine Nachricht erhalten. Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie in den Anweisungen im Hilfebereich Ihres Browsers.

Bitte beachten Sie, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, werden sie nach Ihrer Einwilligung erneut gesetzt, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

8. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Sie haben das Recht zu erfahren, warum Ihre personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden.
  • Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, auf Ihre uns bekannten personenbezogenen Daten zuzugreifen.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten jederzeit zu ergänzen, zu korrigieren, zu löschen oder zu sperren.
  • Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilen, haben Sie das Recht, diese Einwilligung zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, alle Ihre personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Wir halten uns daran, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für die Bearbeitung vor.

Um diese Rechte auszuüben, kontaktieren Sie uns bitte. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie wir mit Ihren Daten umgehen, würden wir gerne von Ihnen hören, aber Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzureichen.

9. Kontaktdetails

Für Fragen und / oder Kommentare zu unserer Cookie-Richtlinie und dieser Erklärung kontaktieren Sie uns bitte über die folgenden Kontaktdaten:

Media Kanzlei Riemenschneider
Hanauer Landstraße 155-157
60314 Frankfurt am Main

Deutschland
Website: https://media-kanzlei.com
E-Mail: anwalt@media-kanzlei.com
Telefonnummer 069 34875770