1.250 Euro Schadensersatz wegen unerwünschter Werbe-E-Mails und heimlichem Tracking

Erfolgsgeschichte

Media Kanzlei erzielt Vergleich wegen "unsichtbaren" E-Mail-Tracking

Die auf Medienrecht spezialisierte Media Kanzlei hat für einen Mandanten einen Schadensersatz in Höhe von 1.250 Euro wegen Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung und Persönlichkeitsrechte erstritten. Die Gegenseite, ein namhaftes Handelsunternehmen, lenkte im Verfahren ein und akzeptierte einen Vergleichsbeschluss zu Gunsten des Mandanten.

Was war geschehen?

Dem Rechtsstreit ging eine massive Missachtung des Verbraucherwillens voraus. Unser Mandant erhielt über einen längeren Zeitraum E-Mail-Werbung von der Gegenseite. Obwohl der Mandant bereits am 2. Juni 2023 unmissverständlich per E-Mail der Zusendung jeglicher Werbenachrichten widersprochen hatte, wurde er ab März 2025 regelrecht mit Spam überflutet. Innerhalb von nur sechs Monaten erhielt er rund 150 unerwünschte Werbe-E-Mails der Gegenseite.

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Der Einsatz von Trackin-Pixeln ist problematisch

Besonders schwerwiegend wog in diesem Verfahren der unzulässige Einsatz von unsichtbaren Tracking-Pixeln. Das Unternehmen hatte winzige, unsichtbare Grafiken in die E-Mails integriert, die beim Öffnen durch den Empfänger von einem Server nachgeladen wurden. Durch diesen heimlichen Ladevorgang wurden ungefragt sensible personenbezogene Daten wie IP-Adressen, der exakte Zeitpunkt des Öffnens, das genutzte E-Mail-Programm sowie das Betriebssystem erfasst, um detaillierte Nutzerprofile zu erstellen. Für diese weitreichende Datenverarbeitung lag weder eine rechtliche Grundlage noch eine wirksame, informierte Einwilligung des Mandanten vor.

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Unterlassung und Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß

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Abmahnung auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

Die Media Kanzlei mahnte das Unternehmen daraufhin weitreichend ab und forderte neben der sofortigen Unterlassung und umfassenden Auskunft auch einen immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Angesichts der erdrückenden, durch uns dokumentierten Beweislage sah sich das Unternehmen gezwungen, den Forderungen nachzugeben und sich auf einen Vergleich über 1.250 Euro Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten einzulassen.

„Dieser Erfolg zeigt eindrucksvoll, dass sich Verbraucher nicht schutzlos der massenhaften Werbeflut und dem heimlichen Datensammeln von Unternehmen ausliefern müssen. Wir setzen die Rechte unserer Mandanten konsequent durch. Dass sich ein großes Unternehmen auf einen solchen Vergleich einlässt, belegt die Schlagkraft unserer juristischen Argumentation und ist ein starkes Signal an die gesamte Branche: Die Missachtung von Widersprüchen und heimliches E-Mail-Tracking können teuer werden.“
Frederik Bönsch
Jurist | Master of Laws LL.M. (Medienrecht)
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