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United Media Vertrag beenden - Anwalt hilft!

Sie haben einen Vertrag mit der Firma United Media AG, der Euroweb Internet GmbH oder der Madsack OnlineServices GmbH abgeschlossen, mit dem sie nicht zufrieden sind? Viele sprechen bei den Verträgen von Abzocke, Täuschung und einer für sie wertlosen Gegenleistung. Zusicherungen und Versprechen würden nicht eingehalten. Wir helfen Ihnen, sich vom Vertrag zu lösen!:

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Rechtsanwalt Dr. Severin Riemenschneider, LL.M. Eur. gründete die Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg im Jahr 2014. Er ist seit 2016 Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht.

Rechtsanwaltskanzlei in den Medien

MEHRFACH AUSGEZEICHNETE KANZLEI

Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023

weitere Auszeichnungen:

JUVE Ranking 2020, 2021, 2022 Presse- und Äußerungsrecht, The Legal 500 2023 Presse- und Verlagsrecht, Best Lawyers Ranking 2020, 2021, 2022, Medien- und Urheberrecht – Handelsblatt, Most Outstanding Specialist Media Law 2020, 2021 – Acquisition INTL, Legal Tech Kanzlei 2020 – Legal Tech Kanzleien, Lawyer of the Year 2019, 2020, 2021, 2022, Medienrecht – Lawyer Monthly, Media Law International (MLI) ranked firm 2018, 2019, 2020, 2021, 2022

Media Kanzlei erhält Auszeichnung Anwalt des Jahres
Media Kanzlei erhält Auszeichnung vom MLI

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DAS SAGEN UNSERE MANDANTEN (AUSZUG)

ÜBER UNSEREN SERVICE

Unsere Service für Sie – Erfolge & Aufwand transparent kommuniziert

Hohe Expertise

Gegen Rufmord können Sie vermutlich kaum ohne Unterstützung vorgehen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den richtigen Weg zu finden und bestehende Ansprüche durchzusetzen.

Schnelle Durchsetzung

In der Regel lässt sich nach wenigen Wochen ein sinnvolles und für Sie vorteilhaftes Ergebnis erreichen.

Transparente Kosten

Kostenloses Ersteinschätzung (via Video-Call, Telefon oder E-Mail) mit Nennung der zu erwartenden Kosten!

Erfolgreiche Verfahren

12.04.2019 LG Frankfurt

Die Media Kanzlei Frankfurt erwirkt erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen United Media (n.rk.)

Den Anwälten der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg ist es gelungen, in diesem Fall eine einstweilige Verfügung zu erwirken, welche es der Verfügungsbeklagten untersagt, den Internetauftritt der Verfügungsklägerin stillzulegen. Aufgrund des Urteils des Landgerichts Frankfurt (n.rk.) stellte United Media die Seite wieder online.

02.04.2019 LG Düsseldorf Az.: 7 0 239/17

Die Beklagte, die Euroweb Internet GmbH, wurde auf Rückzahlung der von der Klägerin gezahlten 8.376,41 € verurteilt, da der Internet-System-Vertrag wirksam angefochten wurde und somit rückwirkend nichtig war.

12.10.2016 LG Düsseldorf Az.: 41 O 120/15

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Rückzahlungsanspruch der geleisteten Zahlungen in Höhe von 7.233,77 € aus den zwischen den Parteien geschlossenen Internet-System-Vertrag. Die Beklagte kam ihrer Beweislast nicht nach.

Sie hat eine Abrechnung der vereinbarten Vergütung unter Abgrenzung von erbrachten und nicht erbrachten Leistungen und Anrechnung ersparter Aufwendungen nicht hinreichend schlüssig dargelegt.

08.01.2015 BGH, Az.: VII ZR 6/14

Die Klägerin dringt mit ihrem Rückzahlungsanspruch gegen die Beklagte, den sie durch ihre Revision begehrt, nicht durch. Das einfache Bestreiten der vorgelegten Zahlen aus der Endabrechnung genügt nicht. Den Kläger trifft eine sekundäre Darlegungslast.

Ihre Ansprechpartner

Henrik Bach
Larissa Rus
Dr. Severin Riemenschneider
Rechtsanwältin Marion Goller Berät Privatpersonen und Unternehmen insbesondere im Bereich des Urheberrechts, im IT- und IT-Vertragsrecht sowie im Medien- und Wettbewerbsrecht.
Carla Irion
Gerne auch per E-Mail:
united_media@media-kanzlei.com
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