Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten und die Gegenseite geht davon aus, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. Film, Song, PC-Spiel) in einer illegalen Tauschbörse anderen Personen zum Download angeboten wurde? Sie wissen nicht, was sie jetzt tun sollen? Keine Panik – wir helfen Ihnen!
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“Ich habe die Media Kanzlei am 14.02.2023 beauftragt die Sperrung meines Facebook Werbekontos zu lösen. Und bereits am 15.03.2023 war das Konto wieder frei. Ich kann die Arbeit mit dieser Kanzlei nur weiterempfehlen! War alles unkompliziert und schnell gelöst. Vielen Dank nochmal!
Eine sehr gute Kanzlei, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Wir wurden von Rechtsanwalt Herrn Back umfassend und äußerst kompetent im einstweiligen Verfügungsverfahren beraten und vor Gericht vertreten. Die Kanzlei arbeitet äußerst professionell. Terminfristen werden eingehalten, hier ist kein Hinterhertelefonieren ect. notwendig. Unsere Erstanfrage wurde innerhalb..
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Unsere Service für Sie – Erfolge & Aufwand transparent kommuniziert
Bislang konnten wir bei jedem Filesharing-Mandanten eine Gesamtkostenreduktion – auch unter Anrechnung der für unsere Tätigkeit anfallenden Kosten – erreichen!
In der Regel lässt sich nach wenigen Wochen ein sinnvoller und für Sie vorteilhafter Vergleich schließen.
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Filesharing kommt vom englischen und bedeutet so viel wie „Dateifreigabe“ oder „gemeinsamer Dateizugriff“. Beim Filesharing werden Dateien für mehrere Internetnutzer zugänglich gemacht bzw. an diese weitergegeben. Hierfür meist ein spezielles Filesharing-Programm genutzt. Werden dabei fremde Daten ohne Einwilligung des Urhebers zugänglich gemacht, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Häufig wird im Zusammenhang mit Filesharing von „illegalen Downloads“ gesprochen, dies ist allerdings nicht ganz richtig, denn im Prinzip geht es um das illegale Hochladen, also Uploads, von Dateien.
Eine Abmahnung im Bereich des Filesharings stellt eine Aufforderung eines Urhebers einer bestimmten Datei oder eines Werkes gegenüber einem Anschlussinhaber dar, es zu unterlassen, diese bestimmte Datei oder das Werk öffentlich zugänglich zu machen oder es zu verbreiten bzw. dessen Zugänglichmachung oder Verbreitung zu ermöglichen.