Abmahnung der Tobis Film GmbH durch Frommer Legal

Die Tobis Film GmbH ist ein bekanntes deutsches Filmunternehmen mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen tritt hauptsächlich als Filmverleih und Filmproduzent auf und hält die Verwertungsrechte an zahlreichen bekannten nationalen sowie internationalen Filmen. Wenn ein Film illegal im Internet verbreitet wird, sieht die Tobis Film GmbH ihre Urheberrechte verletzt. Um diese Rechte durchzusetzen, beauftragt das Unternehmen spezialisierte Rechtsanwälte mit der Verfolgung solcher Verstöße.

Inhaltsverzeichnis

Worum geht es in der Abmahnung der Tobis Film GmbH

In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des illegalen Filesharings über sogenannte Tauschbörsen im Internet. Dem Empfänger des Schreibens wird vorgeworfen, einen bestimmten Film aus dem Repertoire der Tobis Film GmbH heruntergeladen und gleichzeitig für andere Nutzer zum Upload bereitgestellt zu haben. Dieser Vorgang geschieht bei Tauschbörsen oft automatisch im Hintergrund. Da die Tobis Film GmbH die alleinigen Rechte an der Verbreitung des Werkes besitzt, stellt dieses ungenehmigte Teilen eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Kanzlei Frommer Legal verschickt daraufhin im Auftrag der Tobis Film GmbH eine schriftliche Abmahnung an den Inhaber des Internetanschlusses, über den die angebliche Rechtsverletzung begangen wurde.

Welche Forderungen werden von der Kanzlei Frommer Legal geltend gemacht

Die Kanzlei Frommer Legal macht in dem Abmahnschreiben im Wesentlichen zwei zentrale Forderungen geltend. Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Mit dieser Erklärung soll sich der Anschlussinhaber verpflichten, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr illegal zu verbreiten, wobei für den Fall der Zuwiderhandlung eine empfindliche Vertragsstrafe droht. Die zweite Forderung ist finanzieller Natur und umfasst die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Dieser Betrag setzt sich aus dem geforderten Schadensersatz für die entgangenen Lizenzeinnahmen und den entstandenen Rechtsanwaltskosten zusammen. Die Summe beläuft sich in diesen Fällen oftmals auf fast tausend Euro. Die von der Kanzlei vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft viel zu weit gefasst und kann ein lebenslanges Schuldanerkenntnis bedeuten.

Handlungsanweisungen für Betroffene

Es ist äußerst wichtig, ein solches Schreiben nicht einfach zu ignorieren, da die Fristen meist sehr kurz gesetzt sind und bei Verstreichen der Frist ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann. Panik ist jedoch ebenso ein schlechter Ratgeber wie das unüberlegte Unterschreiben der beigefügten Erklärung. Betroffene sollten daher Ruhe bewahren und die Forderungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein Anwalt kann beurteilen, ob der Vorwurf überhaupt berechtigt ist, denn nicht immer ist der Anschlussinhaber auch der tatsächliche Täter. Falls beispielsweise Familienmitglieder oder Mitbewohner den Anschluss genutzt haben, greifen möglicherweise Ausnahmeregelungen. Selbst wenn der Vorwurf zutrifft, lässt sich die finanzielle Forderung oft deutlich reduzieren, und es kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die nur das rechtlich Notwendigste abdeckt. Die Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei sollte niemals auf eigene Faust erfolgen, da unbedachte Äußerungen später gegen einen verwendet werden können. Eine professionelle rechtliche Vertretung sorgt dafür, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten wird und man rechtlich auf der sicheren Seite ist. Weitere genaue Details und rechtliche Unterstützung finden Sie unter https://rechtsanwalt-krach.de/abmahnung-tobis-film/ im Internet.

Abmahnung von Frommer Legal erhalten?

Filesharing Abmahnungen haben häufig sehr kurze Fristen. Melden Sie sich bei uns wenn Sie eine Abmahnung erhalten, wir können Sie auch kurzfristig unterstützen. Ihre erste Kontaktaufnahme mit uns ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären Sie gerne über die Chancen und Risiken auf. Im Bereich der Abmahnungen sind wir absolute Experten.

Dr. Severin Riemenschneider

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Dr. Severin Riemenschneider Anwalt des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023
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